Sehr geehrte Frau Mittag,
sehr geehrte Damen und Herren des Rates,
zum Zwecke einer bürgernahen Entscheidungsbeteiligung und eines kleinen Fortschritts in Richtung Entbürokratisierung, beantrage ich für die drei Schulen der Gemeinde die Pauschalierung der in der HSt. 2100.9350 und HSt. 2150.9350 ausgewiesenen Mittel für den Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens.
Die Mittel sollten in Form eines „Schulleiteretats“ zur Verfügung gestellt werden. Dieser sollte für alle drei Schulen gleich 10.000 EUR betragen (wie für die Feuerwehr). Nicht verauslagte Mittel sollten als Haushaltsrest in das nächste Jahr übertragbar sein.
Begründung:
Die Schulleitungen und der Elternbeiräte kennen am besten ihren kurzfristigen Bedarf an Anschaffungen im laufenden Jahr. Sie können kurzfristig eigenverantwortlich im Rahmen ihres Etats Beschaffungsentscheidungen fällen. Ein aufwändiges Genehmigungs- und Änderungsverfahren entfällt.
Der Rat würde nach Ablauf des Jahres durch eine Aufstellung der getätigten Anschaffungen informiert.
Mit freundlichem Gruß
(Hans-Peter Friese)